Zum Hauptinhalt springen
Ethik & Compliance

Hinweisgebersystem.

Ein sicherer und vertraulicher Kanal zur Meldung von Bedenken hinsichtlich möglicher Rechtsverstöße, Verletzungen ethischer Standards oder interner Verfahren.

Wie eine Meldung eingereicht wird

Unabhängiger Kanal für sichere Meldungen.

Meldungen können von Mitarbeitenden, ehemaligen Mitarbeitenden, Bewerbenden, Lieferanten, Subunternehmern und anderen mit der Tätigkeit des Unternehmens verbundenen Personen eingereicht werden.

Meldungen werden über die unabhängige Sygnanet-Hinweisgeberplattform entgegengenommen. Die Plattform wird von einem externen Anbieter betrieben, um Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und Datensicherheit zu gewährleisten.

Die Procyon Construction S.A. stellt einen Meldekanal gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 über den Schutz von Personen bereit, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Eine Meldung über Sygnanet einreichen →

Schutz hinweisgebender Personen

Bearbeitung gemäß der EU-Hinweisgeberrichtlinie.

Alle Meldungen werden gemäß der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU 2019/1937) bearbeitet. Das Meldesystem gewährleistet:

01

Anonymität

Meldungen können anonym oder unter Angabe personenbezogener Daten eingereicht werden.

02

Vertraulichkeit

Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt und unter Wahrung des geltenden Rechts bearbeitet.

03

Schutz vor Repressalien

Hinweisgebende Personen sind gemäß den EU-Vorschriften vor Repressalien geschützt.

Verfahren

Was nach der Einreichung einer Meldung geschieht.

Jede Meldung wird in einem strukturierten Verfahren geprüft.

01

Eingangsbestätigung

Der Eingang der Meldung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt.

02

Prüfung

Die Meldung wird durch die zuständige Compliance-Beauftragte oder den zuständigen Compliance-Beauftragten geprüft und bearbeitet.

03

Rückmeldung

Eine Rückmeldung zum Ergebnis erfolgt innerhalb von 3 Monaten, soweit rechtlich zulässig.

Bedenken vertraulich melden.

Nutzen Sie die unabhängige Sygnanet-Plattform, um eine Meldung einzureichen. Alle Meldungen werden gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 bearbeitet.